| PROZESSRISIKORECHNER | ![]() |
| Ihre Kosten als Auftraggeber | 346,33 Euro |
| Kosten des Prozessgegners | 0,00 Euro |
| Rechtsweg | Zivilprozess |
| Streitwert | 1 Euro |
| Auftraggeber | 1 Person |
| Prozessgegner | 1 Person |
| Verlauf des Verfahrens | |
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| Gerichtskosten | 75,00 Euro |
| Anwaltskosten Auftraggeber | 135,67 Euro |
| Anwaltskosten Prozessgegner | 135,66 Euro |
| Prozesskosten insgesamt | 346,33 Euro |
In zivilrechtlichen Prozessen, die mit einem Urteil enden, trifft das Gericht eine Kostenentscheidung. Entweder werden die gesamten Kosten der unterlegenen Partei auferlegt oder das Gericht verteilt die Kosten gemäß dem Obsiegen und Unterliegen der Parteien, indem es eine Quote bildet. Diese Quote bestimmt auch die Kostenerstattung der Anwaltskosten durch den Gegner.
Eine wichtige Ausnahme bildet der Arbeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz: hier trägt jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst. Nur die Gerichtskosten werden der unterlegenen Partei auferlegt.
Dagegen werden in allen Rechtstreitigkeiten, die mit einem Vergleich enden, werden die Kosten regelmäßig ausgehandelt. Häufige wird vereinbart, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, oder die Kosten werden entsprechend einer Quote aufgeteilt.
Der Gegner muss übrigens immer nur die Kosten in der Höhe der gesetzlichen Gebühren erstatten. Eine höher liegende Honorarvereinbarung muss er nicht erstatten. Können die Kosten vom Gegner nicht beigetrieben werden, weil er zahlungsunfähig ist, so trägt der Mandant die Kosten selbst. Als Auftraggeber bleibt er gegenüber dem Anwalt zur Zahlung des Honorars verpflichtet.
