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PROZESSRISIKORECHNER

Ergebnis
Auftraggeber und Prozessgegner müssen mit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 346,33 Euro rechnen.
Da Sie annehmen, dass der zivilrechtliche Prozess mit einem einem Urteil zu Gunsten des Prozessgegners endet, sollten Sie mit der folgenden Kostenverteilung rechnen:

Ihre Kosten als Auftraggeber 346,33 Euro
Kosten des Prozessgegners 0,00 Euro

Ihre Angaben
Rechtsweg Zivilprozess
Streitwert 1 Euro
Auftraggeber 1 Person
Prozessgegner 1 Person
Verlauf des Verfahrens
  • Vorherige außergerichtliche Auseinandersetzung
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Klageverfahren
  • Urteil zu Gunsten des Prozessgegners
Prozesskosten
Gerichtskosten 75,00 Euro
Anwaltskosten Auftraggeber 135,67 Euro
Anwaltskosten Prozessgegner 135,66 Euro

Prozesskosten insgesamt 346,33 Euro
Hinweise zur Kostenverteilung

In zivilrechtlichen Prozessen, die mit einem Urteil enden, trifft das Gericht eine Kostenentscheidung. Entweder werden die gesamten Kosten der unterlegenen Partei auferlegt oder das Gericht verteilt die Kosten gemäß dem Obsiegen und Unterliegen der Parteien, indem es eine Quote bildet. Diese Quote bestimmt auch die Kostenerstattung der Anwaltskosten durch den Gegner.

Eine wichtige Ausnahme bildet der Arbeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz: hier trägt jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst. Nur die Gerichtskosten werden der unterlegenen Partei auferlegt.

Dagegen werden in allen Rechtstreitigkeiten, die mit einem Vergleich enden, werden die Kosten regelmäßig ausgehandelt. Häufige wird vereinbart, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, oder die Kosten werden entsprechend einer Quote aufgeteilt.

Der Gegner muss übrigens immer nur die Kosten in der Höhe der gesetzlichen Gebühren erstatten. Eine höher liegende Honorarvereinbarung muss er nicht erstatten. Können die Kosten vom Gegner nicht beigetrieben werden, weil er zahlungsunfähig ist, so trägt der Mandant die Kosten selbst. Als Auftraggeber bleibt er gegenüber dem Anwalt zur Zahlung des Honorars verpflichtet.

Rechtlicher Hinweis
Die Kosten werden berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 12. März 2004 und nach dem Gerichtskostengesetz vom 12. März 2004. Alle Angaben basieren auf Vereinfachungen, sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie verbindlich wissen möchten, welche Kosten anfallen, so befragen Sie bitte einen Anwalt.